Seien Sie bitte nachsichtig, wenn das Handeln der Regierung nicht genau der Verfassung entspricht. Juristische Fragen seien in diesem Bereich (Corona-Maßnahmen) nicht auf Punkt und Beistrich überzuinterpretieren, wichtig sei, dass die Menschen mitmachen und sich alle daran halten (Originalzitat s.u.). So reagiert der Bundeskanzler eines Landes auf die Kritik, dass sich die Regierung nicht an die Verfassung hält.
In der Pressekonferenz vom 14. April 2020 wurde neuerlich offenbar, wie der Kanzler zum Rechtsstaat steht. Wichtig an seinen Verordnungen ist, dass die Menschen gehorchen. Ob es rechtmäßig ist oder nicht – bitte nachsichtig sein und nicht so genau hinschauen – das soll später ein Gericht entscheiden, dann wäre aber sowieso schon alles vorbei. Erinnert an die krasse Überziehung der Wahlkampfkosten, nur dass diesmal Art und Ausmaß sowie die Folgen die gesamte Bevölkerung direkt betreffen, ihr Alltags-, Berufs- und Privatleben.
Von der Überschreitung gesetzlich festgelegter Ausgaben bis zur Missachtung der Verfassung war es nicht weit. Die Frage ist da schon, was kommt noch? Die aktuelle Ausnahmesituation betrifft alle und viele haben Angst. Man sehnt sich nach Sicherheit und klarer Orientierung. Da ist man schon mal nachsichtig, wenn sich der Kanzler nicht so ganz an die Regeln hält, uns dafür aber sicher durch die Krise führen will.
Ich möchte die Leistungen der Regierung nicht schmälern, da gab es viel Gutes und Richtiges, was schon allein an den Zahlen und der momentanen Entwicklung abzulesen ist. Nur gelten Verfassung und Grundrechte halt auch in einer Ausnahmesituation und wenn sie notwendigerweise überschritten und nicht eingehalten werden, sollte man es mit möglichst hoher Transparenz tun. Nicht nur für die parlamentarische Opposition, sondern für die gesamte demokratische Öffentlichkeit. Der Wille dazu scheint jedoch kaum vorhanden zu sein. Lieber bittet man um Nachsicht und vertröstet darauf, dass sich die Gerichte schon irgendwann damit beschäftigen werden.
Wenn Überschreitung von Gesetz und Verfassung in einer Ausnahmesituation not-wendig ist, dann muss offengelegt werden, wo genau die neuralgischen Punkte sind, warum es in der aktuellen Situation Sinn macht, über die Verfassung hinaus zu gehen, wozu es gut ist und wie lange die Ausnahme gelten soll, wann wird die Maßnahme wieder beendet. Und wer ist ermächtigt, diese Prozesse hier und jetzt und nicht irgendwann zu kontrollieren und gegebenenfalls einzugreifen. Damit wir später nicht das Nachsehen haben.
Stephan
Zitat aus der Pressekonferenz der Regierung am 14.4.2020:
„… sollen sich natürlich alle Juristen, die im Gesundheitsministerium an den entsprechenden Verordnungen und Erlässen arbeiten, bemühen, dass alles verfassungskonform abläuft, aber ich bitte trotzdem um etwas Nachsicht, dass das eine Ausnahmesituation ist, und insofern würd ich diese juristischen Fragen in diesem Bereich auch nicht unbedingt überinterpretieren, wichtig ist, dass die Menschen mitmachen, dass sich alle dran halten, und ob das alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung war oder nicht, das wird dann am Ende des Tages der Verfassungsgerichtshof entscheiden aber wahrscheinlich zu einem Zeitpunkt wo die Maßnahmen gar nicht mehr in Kraft sind…“